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Finanzgericht Hamburg  v. - II 478/03

Gesetze: UStG § 1

Leistung aufgrund gerichtlichen Vergleichs

Leitsatz

Die einem gerichtlichen Vergleich i.S.v. § 779 BGB immanente Gegenseitigkeit des Nachgebens spricht dafür, alle zum Vergleich gehörenden Regelungen als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehend und damit alle geregelten Verbindlichkeiten als Bestandteil eines Leistungsaustauschs jedenfalls dann anzusehen, wenn eindeutige Hinweise fehlen, die es ermöglichen, einzelnen Leistungspflichten eine andere Qualifikation zuzuerkennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAB-67992

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