Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit Zusage einer
Altersversorgung
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Ein Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Altersversorgung zugesagt worden ist, hat die Anwartschaftsrechte
auf Altersversorgung nicht „ohne eigene Beitragsleistungen” erworben; er gehört damit nicht zum Personenkreis des § 10c Abs.
3 EStG, so dass eine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für ihn nicht durchzuführen ist.
2. Ein Bescheid, mit dem nach Einspruch gegen die Ablehnung der Änderung eines – nicht wirksam bekannt gegeben – Schätzungsbescheids
nunmehr die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG abgelehnt wird, wird nach 365 Abs. 3 Satz 1 AO Gegenstand
des Einspruchsverfahrens.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 971 Nr. 16 EFG 2006 S. 12 Nr. 1 ZAAAB-67954
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.