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Umsatzrealisation bei Kaufverträgen
I. Die wirtschaftliche Vertragserfüllung als Realisationstatbestand nach HGB/EStG
1. Die Grundstruktur
Im HGB/EStG sucht man vergebens nach einer entsprechenden Definitionsnorm für den Zeitpunkt der Gewinnrealisation. Auch § 255 Abs. 1 Nr. 4 HGB trifft hierzu keine Aussage. Der Rechtsanwender ist auf die Kommentierung und die BFH-Rechtsprechung angewiesen.
Nicht maßgeblich ist der Übergang des rechtlichen Eigentums. Stattdessen hebt der BFH auf eine wirtschaftliche Erfüllung eines abgeschlossenen Kaufvertrags ab. Sofern auf den Erwerber Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten des Wirtschaftsguts übergegangen sind, der Erwerber also über die Sache verfügen kann, soll eine solche wirtschaftliche Erfüllung vorliegen. In diesem Zeitpunkt hat sich dem BFH zufolge der veräußernde Kaufmann aller wesentlichen Risiken entledigt, es verbleiben nur noch unwesentliche wie Gewährleistungsverpflichtungen und Kaufpreisausfälle.
2. Sonderformen des Kaufvertrags
Diese Rechtsdogmatik passt uneingeschränkt auf eine heile Welt von einfachen Geschäftsmodellen. Anders wenn der Sachverhalt weitere wirtschaftlich bedeutende Vertragselemente enthält. Einen typischen Fall stellt der Kaufvertrag mit einem Rückgaberecht des Erwerbers dar. Eine wohl herr...