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PiR Nr. 5 vom Seite 80

Joint Venture trotz Stimmrechtsmehrheit?

Stichworte: Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, Beherrschung

von WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Frankfurt/M.

I. Sachverhalt

Die W-GmbH betreibt ein Wasserkraftwerk. Beteiligt sind das Energieversorgungsunternehmen E mit 51 % und die Stadt S mit 49 %. Die Stimmrechte entsprechen den Kapitalanteilen. Der Gesellschaftsvertrag lässt für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nur in zwei Fällen eine einfache Mehrheit genügen:

  • Feststellung des Jahresabschlusses,

  • Ergebnisverwendung.

Hingegen ist eine 3/4 -Mehrheit in folgenden Angelegenheiten erforderlich:

  • Zustimmung zur Aufstellung und Änderung des Wirtschaftsplans,

  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,

  • nach der Geschäftsführungsordnung erforderliche Zustimmung zu nicht durch den Wirtschaftsplan gedeckten Investitions-, Kredit- und Beteiligungsentscheidungen,

  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsführungsordnung.

E möchte die Beteiligung an der W möglichst at equity konsolidieren.

II. Fragestellung

Ist die W-GmbH Tochterunternehmen der E und daher voll zu konsolidieren oder ein at equity konsolidierbares Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen)?

III. Lösungshinweise

1. Tochter- vs. Gemeinschaftsunternehmen: Definition und Konsolidierungsform

IAS 27.6 definiert die Mutter-Tochter-Beziehung als ein Verhältnis der alleinigen Kontrolle, IAS 31....

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