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Bautechnisch mit Dachausbau zusammenhängende Kosten als Herstellungskosten
Baut der Stpfl. ein Dachgeschoss zu einer nach dem Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung aus und führt er im bautechnischen Zusammenhang damit Baumaßnahmen auch in anderen Stockwerken durch, so sind gem. (BFH/NV 2005 S. 1263) die dadurch bedingten Aufwendungen Herstellungskosten und somit nicht als Vorkosten nach § 10i EStG abziehbar (Bezug: § 255 Abs. 2 HGB).▶ NWB JAAAB-53011