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Änderung des Einführungsschreibens zur ZIV
Das BMF hat das Einführungsschreiben zur ZIV v. - S 2000 (BStBl 2005 I S. 29) geändert. Welche Informationen nach der ZIV von inländischen Zahlstellen/Wirtschaftsbeteiligten an das BfF (ab Bundeszentralamt für Steuern) zu übermitteln sind, ergibt sich aus der Anlage II.