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BFH X B 130/05, NWB direkt 43/2005 S. 3

Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter Buchführung

Voraussetzung für eine Hinzuschätzung ist insbesondere, dass die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß ist. Fehler in der Buchhaltung liegen insbesondere dann vor, wenn sich Kassenfehlbeträge ergeben oder Einzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto nicht ausreichend erklärt werden können.