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ArbG Berlin 25.08.2005 75 Ca 10146/05, NWB 43/2005 S. 351

Arbeitsrecht | Rechtsweg bei Ein-Euro-Jobs

Bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem privaten Maßnahmeträger und dem Hilfebedürftigen der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Es handelt sich um ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art, wobei der Hilfebedürftige als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist ().