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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 3858/01

Gesetze: StPO § 103, StPO § 98, AO § 30a, AO § 208

Verwertungsverbot anlässlich einer rechtwidrigen Durchsuchung erlangter Unterlagen

Leitsatz

Anlässlich einer rechtwidrigen Durchsuchung bei einer Bank als Drittem (§ 103 StPO) gefundene Unterlagen können im Besteuerungsverfahren verwertet werden, wenn die Unterlagen auch in rechtmäßiger Weise zu erlangen gewesen wären und der Schutzzweck der verletzten Norm unter Berücksichtigung des Gebots der steuerlichen Belastungsgleichheit kein Verwertungsverbot gebietet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1939
RAAAB-67413

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