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Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien
Anmerkungen zum
Der Besuch von Sportveranstaltungen ist regelmäßig ein Teil der Freizeitgestaltung und privat veranlasst. Die Aufwendungen hierfür sind damit nach § 12 Nr. 1 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abzugsfähig. Ermöglichen Unternehmen ihren Mitarbeitern und Geschäftsfreunden den Besuch solcher Veranstaltungen, verbinden sie hiermit die Hoffnung auf betriebliche Vorteile. Zu der steuerlichen Behandlung dieser Aufwendungen bei den Unternehmen und bei den Teilnehmern dieser Veranstaltungen liegt nunmehr das bereits für die Vergangenheit anwendbare vor, dessen Regelungen näher vorgestellt werden.
I. Problemstellung
Unternehmen können ihre Aufwendungen zur Förderung des Sports und der Kultur bei ihrer Gewinnermittlung dann als Betriebsausgaben abziehen, wenn es sich dabei um sog. Sponsoring i. S. des (BStBl 1998 I S. 212) handelt. Ziel ist es, Werbung S. 976oder Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Die gesponserte Organisation erbringt eine von der Öffentlichkeit wahrnehmbare Gegenleistung, z. B. durch Hinweis auf den Sponsor in der Werbung für die Veranstaltungen oder am Veranstaltungsort selbst.
Die Sportveranstalter bieten Unterneh...