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Vermietung von Büroräumen durch Gesellschafter
Optiert der Veräußerer bei Lieferung eines Grundstücks nach § 9 Abs. 1 UStG und verzichtet er auf die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, liegt grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor. Der Abschluss eines Mietvertrags zwischen Gesellschafter und Gesellschaft bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist weder unangemessen noch ungewöhnlich. Vermietet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zusammen mit seiner Ehefrau Büroräume an die Gesellschaft, liegt darin kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Anmerkung: Das Finanzgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zugelassen. Sollten die Finanzbehörden in vergleichbaren Fällen dennoch wegen Gestaltungsmissbrauchs den Vorsteuerabzug versagen, sollten diese Fälle unter Hinweis auf das FG-Urteil offen gehalten werden.