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Kein Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen
Bis zum konnten Unternehmer, die für eigene Reisekosten Pauschbeträge in Anspruch nahmen bzw. ihren Arbeitnehmern Reisekosten nach Pauschbeträgen erstattet haben, einen pauschalen Vorsteuerabzug nach den §§ 36 ff. UStDV vornehmen. Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurde diese Möglichkeit mit Wirkung ab dem abgeschafft. Der BFH hat nunmehr nochmals bestätigt, dass diese Einschränkung des Vorsteuerabzugs mit der 6. EG-Richtlinie vereinbarS. 10 ist, da das Gemeinschaftsrecht keinen Vorsteuerabzug ohne Rechnung vorsieht, so dass ein pauschaler Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Der Steuerpflichtige kann sich daher nicht auf die 6. EG-Richtlinie berufen. Anmerkung: Vgl. auch das .