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Kurzzeitig als Reiseleiter beschäftigte Personen
Studenten oder andere nebenberuflich kurzzeitig als Reiseleiter und Skilehrer für einen Reiseveranstalter tätige Personen können Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, wenn ihnen ein Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Reise eingeräumt ist und ein gewisses Vergütungsrisiko besteht.