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FG Hamburg 29.06.2005 II 402/03, NWB direkt 42/2005 S. 6

Kurzzeitig als Reiseleiter beschäftigte Personen

Studenten oder andere nebenberuflich kurzzeitig als Reiseleiter und Skilehrer für einen Reiseveranstalter tätige Personen können Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, wenn ihnen ein Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Reise eingeräumt ist und ein gewisses Vergütungsrisiko besteht.