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IWB Nr. 19 vom Seite 929 Fach 11a Seite 906

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: August 2005)

von Ass. jur. Thorsten Kunde, Bochum, und und StB Dipl.-Finanzw. Christian Herold, Herten

Anhängige Verfahren

1. Verb. Rs. C-255/02 (Halifax plc u. a.) und C-223/03 (University of Huddersfield)

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 689 f. und 745.

Verfahrensstand:

Schlussantrag des General-Anwalts v. .

1. Die Begriffe „wirtschaftliche Tätigkeiten” und „Lieferungen”, die „ein Steuerpflichtiger als solcher” ausführt, i. S. der Art. 2 und 4 der Sechsten RL 77/388/EWG sind dahin auszulegen, dass jeder der fraglichen Umsätze objektiv und als solcher betrachtet werden muss. Insoweit ist der Umstand, dass eine Lieferung allein in der Absicht ausgeführt wurde, einen Steuervorteil zu erlangen, unerheblich.

2. Die Sechste RL ist dahin auszulegen, dass sie einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug oder -erstattung nach dem gemeinschaftsrechtlichen Auslegungsgrundsatz, wonach der Missbrauch von Gemeinschaftsbestimmungen verboten ist, nicht verleiht, wenn nach den Feststellungen der nationalen Gerichte zwei objektive Kriterien erfüllt sind. Erstens das Kriterium, dass die mit den Rechtsvorschriften, aus denen sich das Recht formal ergibt, angestrebten Ziele und Ergebnisse vereitelt würden, falls das geltend gemachte Recht tatsächlich verli...