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Vermietung ohne Einkunftserzielungsabsicht
Das Festhalten an einem Objekt, das nach der Prognose keinen Totalgewinn-Überschuss erwarten lässt, um die Realisierung eines einkommensteuerlich unerheblichen Veräußerungsverlusts zu vermeiden, stellt einen ausreichenden privaten Beweggrund dar, um das Vorliegen einer Liebhaberei bejahen zu können.S. 7