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BFH IX B 11/05, NWB direkt 41/2005 S. 6

Zuordnung von Schuldzinsen

Die nachträgliche betragsmäßige Zuordnung von Darlehensverbindlichkeiten begründet keinen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit. Zeitlicher Zusammenhang mit der Herstellung eines Gebäudes oder Beseitigung von Baumängeln führt zu Herstellungskosten.