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BFH 26.08.2005 X B 98/05, NWB direkt 41/2005 S. 5

Beteiligung an Betriebskapitalgesellschaft, die alle Anteile einer weiteren Kapitalgesellschaft hält

Die Anteile des Besitzunternehmers und beherrschenden Gesellschafters der Betriebskapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft, die 100 v. H. der Anteile einer weiteren Kapitalgesellschaft hält, gehören dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitz(einzel-)unternehmens, wenn die weitere Gesellschaft intensive und dauerhafte Geschäftsbeziehungen zur Betriebsgesellschaft unterhält.