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Investitionszulage | Zulageberechtigung des Nießbrauchers für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude
Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung im Urteil v. - III R 37/01 (BStBl 2003 II S. 772) fest, dass ein Nießbraucher, der Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt, Anspruch auf eine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 haben kann, unabhängig davon, ob er ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes zu beurteilen ist ( NWB AAAAB-66613). – Anmerkung: Nichtanwendungsschreiben des BMF haben selten den von der Finanzverwaltung gewünschten Erfolg eines Umdenkens. Sie scheinen eher einen Widerstandswillen zu wecken. Nach diesem nochmaligen Misserfolg sollte die Finanzverwaltung die Fördergleichheit wiederherstellen und auch den Nutzungsberechtigten im Billigkeitswege die Förderung gewähren, die sie ihnen bisher versagt hatte.