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BBV Nr. 10 vom Seite 35

Grundsatzurteil zu Mitarbeitermodellen

Redaktion

Bei Manager- oder Mitarbeitermodellen schenken Firmen ihren Mitarbeitern Geschäftsanteile oder verkaufen sie zu einem verbilligten Preis und beteiligen sie so an den jährlichen Gewinnausschüttungen. Bei der Übergabe wird üblicherweise vereinbart, dass die Anteile bei Ausscheiden aus dem Unternehmen gegen eine Abfindung zurückgegeben werden müssen. Der BGH billigte nun mit Urt. v. - II ZR 342/03 und 173/04 diese in Manager- oder Mitarbeitermodellen vereinbarte Rückgabeverpflichtung. Hintergrund: Der BGH wertete die Beteiligung als treuhänderähnlich, sodass sie nicht unter das Verbot der Hinauskündigung von GmbH-Gesellschaftern fällt.