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BMF klärt weitere Fragen zum Investmentsteuergesetz
Die Zweifelsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes reißen auch nach Veröffentlichung des Einführungsschr. v. - IV C 1 - S 1980 - 1 - 87/05 nicht ab. Nun hat das 1 - 122/05 zu den folgenden Einzelfragen Stellung genommen: (1) Der von der Investmentgesellschaft nach § 5 Abs. 2 InvStG bewertungstäglich zu ermittelnde Aktiengewinn umfasst sowohl den Fonds-Aktiengewinn als auch den Fonds-Immobiliengewinn, die getrennt zu ermitteln und bekannt zu machen/zu veröffentlichen sind. Ob das Investmentvermögen in Immobilien investieren darf, ist insoweit unbeachtlich. (2) Der Ersatzwert für den Zwischengewinn ist grundsätzlich nur für die Besitzzeit des Anlegers ab dem Ende des letzten Geschäftsjahres oder Kalenderjahres im Falle des § 6 InvStG zu ermitteln. Besitzzeiten vor diesem Zeitpunkt b...