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Steuerrechtliche Berücksichtigung von Verlusten aus verfallenen Optionsscheinen?
Ungeachtet etwaiger verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Veranlagungszeitraum 1999 können nach Ansicht des , rkr., Verluste aus verfallenen Optionsscheinen, die vor dem angeschafft wurden, nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG 1999 geltend gemacht werden (vgl. dazu , BStBl 2001 I S. 986). Im Gegensatz zu dem für Wertpapiere maßgebenden § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht die „Veräußerung” der maßgebende Faktor für die Vollendung des steuerlich relevanten Vorgangs, sondern die „Beendigung des Rechts”. Ein verfassungsrechtlich bedenkliches Vollzugsdefizit ist zudem für die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Jahr 1999 nicht festzustellen (vgl. aber ). Denn das wirtsc...