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BBV 10/2005 S. 5

Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung einer Immobilie unter Einsatz von Lebensversicherungen

In einem vom BFH entschiedenen Fall finanzierte ein Steuerpflichtiger die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen mittels Darlehen, die zwar nicht getilgt, indes bei Fälligkeit durch den Einsatz von parallel laufenden Lebensversicherungen abgelöst werden sollen. Mit steht nun fest, dass hier im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung die Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen der auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beruhenden typisierenden Annahme, eine langfristige Vermietung werde in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führen, zu prüfen ist. Allein die historische Bausubstanz eines denkmalgeschützten Wohngebäudes (hier: einer alten Mühle) schließt es nicht aus, dass die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete den ...BStBl 2005 II S. 386