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Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten: Einspruch trotz Vorfälligkeitsvermerk weiterhin erforderlich?
Wie das mitteilte, ist die Liste der Vorfälligkeitsvermerke erweitert worden. Demnach sind u. a. Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten vorläufig vorzunehmen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat nun in einer Pressemitteilung v. darauf hingewiesen, dass der Vorläufigkeitsvermerk nur die Frage betreffe, ob die durch die Nichtberücksichtigung als Werbungskosten ggf. auftretende Doppelbesteuerung verfassungswidrig ist. Entscheidet daher ein Gericht, dass aus steuersystematischen Gründen Beträge zu Rentenversicherungen als Werbungskosten statt als Sonderausgaben zu behandeln sind, greife der Vorläufigkeitsvermerk nicht. Die vorläufi...