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FG München 10.08.2005 4 K 1705/05, NWB direkt 40/2005 S. 9

Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes

Das ErbStG n. F. ist, soweit Verstöße gegen das GG vortragen werden (angebliche Doppelbelastung von Erblasser und Erbe, zu hohe Besteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen, Stichtagsprinzip bei Aktienerwerb, Steuersatzhöhe, keine Rücklage möglich für künftige Erbschaftsteuer u. a.), verfassungsgemäß.