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            FG Baden-Württemberg 21.09.2004  11 K 258/02, NWB direkt 40/2005 S. 8
Mindestwert von bebauten Grundstücken
Bei der Ermittlung des Mindestwerts ist das Grundstück als – fiktiv – unbebaut zu behandeln und damit auf die mögliche zulässige Bebauung abzustellen und nicht auf die Nutzungsqualität der vorhandenen Bebauung.S. 9