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Gesonderte Feststellung bei Miteigentumsanteilen an Grundstück
Bei der Schenkung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück zugunsten mehrerer Bedachter kann der Grundstückswert diesen gegenüber nicht einheitlich festgestellt werden. kann nicht gefolgt werden. Eine einheitliche Feststellung der Grundbesitzwerte nach § 138 BewG ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Gegenstand der Feststellung mehreren Personen zuzurechnen ist (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Bei freigebiger Zuwendung eines Grundstücks an mehrere Bedachte zu Miteigentum fehlt es aber an dieser Voraussetzung. Denn Gegenstand der Feststellung ist in diesen Fällen der jeweils in Einzelrechtsnachfolge erworbene Anteil am Grundstück und nicht das Grundstück als Ganzes. Daher sind so viele gesonderte Feststellungen vorzunehmen, wie schenkweise Erwerbsvorgänge über Miteigentumsanteile verwirklicht worden sind. Die gegenteili...