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FG München 28.07.2005 6 V 1706/05, NWB direkt 40/2005 S. 3

Fehlender Unterschiedsbetrag für Verzinsung nach § 233 a AO

Ist die Steuer auf 0 € festgesetzt worden und ergeht ein Änderungsbescheid, in dem sich aufgrund der nachgereichten Steuererklärung zwar grundsätzlich eine Steuer ergeben würde, der aber aufgrund eines Verlustrücktrags aus dem Folgejahr ebenfalls zu einer Steuerfestsetzung auf 0 € führt, ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass es mangels eines Unterschiedsbetrags nach § 233a Abs. 3 AO nicht zu einer Verzinsung kommt.