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BFH 31.05.2005 IX B 1/05, NWB direkt 40/2005 S. 3

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig. Darüber hinaus kann sie nichtig sein, wenn sich das Finanzamt nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt.