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Erstattung von Reisekosten
Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die anlässlich ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Dann stellt sich für sie die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe dieser Arbeitgeberersatz lohnsteuerfrei ausgezahlt werden kann. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen über die Zahlung von Auslösungen müssen mit den lohnsteuerlichen Vorschriften über den Ersatz von Reisekosten in Einklang gebracht werden. Dazu wird ein profundes Wissen im nicht einfachen Reisekostenrecht benötigt. Der Arbeitgeber muss klären können, ob der Arbeitnehmer über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und muss davon eine Dienstreise, eine Fahr- oder eine Einsatzwechseltätigkeit abgrenzen können. Der Beitrag erläutert die aktuelle Verwaltungsmeinung und thematisiert die möglichen Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die sich aus den insgesamt sechs Urteilen v. ergeben werden. S. 3360
I. Begriff und Erstattung der Reisekosten
Reisekosten sind unter den in § 3 Nr. 13 und Nr. 16 EStG sowie unter den in R 14 und R 16 LStR genannten Voraussetzungen durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzbar, wenn...