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BFH 06.07.2005 VIII R 71/04, NWB 40/2005 S. 318

Einkommensteuer | Nachträgliche Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrags

Nach dem NWB YAAAB-66093 führt die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrags um drei Jahre trotz gleich bleibender Beitragsleistung steuerrechtlich zu einem neuen Vertrag, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung die Laufzeit des Vertrags, die Prämienzahlungsdauer, die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungssumme ändern. – Anmerkung: Da die 12-Jahresfrist neben dem Alter des Versicherungsnehmers auch nach dem AltEinkG noch eine Rolle spielt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) sollte nach dieser Entscheidung beim Abschluss von Versicherungsverträgen von vornherein eine Verlängerungsmöglichkeit vereinbart werden.