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Abgabenordnung | Lohnsteuerhaftung bei Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbare Rechtshandlung darstellt, oder ob ein sog. Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt, das nur unter den Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden kann. Dies hat der NWB OAAAB-66092 entschieden.