Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten, unbeschränkt steuerpflichtigen Berufskraftfahrers
Leitsatz
Die Einkünfte eines unbeschränkt steuerpflichtigen Berufskraftfahrers, der für eine luxemburgische Spedition tätig ist, unterliegen,
soweit der Einsatz des Fahrers in Deutschland oder in Drittstaaten betroffen ist, der deutschen Besteuerung. Für Lohnanteile,
die auf Fahrten in Luxemburg entfallen, hat Luxemburg das Besteuerungsrecht.
Die Kabine eines LKW stellt eine unentgeltlich zur Verfügung gestellte Unterkunft dar. Ein Ansatz pauschaler Übernachtungskosten
für Auslandsreisen scheidet bei Übernachtung im Fahrzeug aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAB-65993
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