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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 4 V 24/04 EFG 2005 S. 1822 Nr. 23

Gesetze: AO 1977 § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, AO 1977 § 93 Abs. 1, AO 1977 § 30a Abs. 2, AO 1977 § 30a Abs. 5, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit dem sog. zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG

Leitsatz

Zur Rechtmäßigkeit eines ausdrücklich auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO gestützten Sammelauskunftsersuchens einer Steuerfahndungsstelle in Baden-Württemberg an ein Kreditinstitut, mit dem dieses verpflichtet wurde, Daten von Bankkunden zu benennen, die im Jahr 2000 Bonusaktien aus dem zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG erhaltern haben. Hier: Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 244 Nr. 4
EFG 2005 S. 1822 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1938
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2005 S. 853
ZIP 2006 S. 507 Nr. 11
HAAAB-65977

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