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Betriebsrente: Voller Beitrag
Der Krankenkassenbeitrag in voller Höhe auf Betriebsrenten wie Direktversicherungen und Zusatzversorgungskassen ist rechtens. Mit diesem Grundsatzurteil segnete das BSG nachträglich die seit Januar 2004 gültige Rechtslage für rund 10 Mio Rentner ab. Auch wenn für die gesetzliche Rente nur der halbe Beitrag gezahlt werden müsse, widerspreche der Beitrag in voller Höhe auf Betriebsrenten nicht dem Gleichheitsgrundsatz (Az.: B 12 KR 29/04 R).
Urteile für Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Ärzte, Architekten, Steuerberater) und pflichtversicherte Pensionäre stehen dagegen noch aus.S. 43