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BBB Nr. 2 vom Seite 67

Kurzfristige und langfristige Fremdfinanzierung

Glossar zu Fachbegriffen aus der Betriebswirtschaft

von Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Nürnberg

Unter Fremd- oder Kreditfinanzierung wird die Beschaffung von Gläubigerkapital verstanden. Der Geldgeber hat damit üblicherweise keine Mitspracherechte bei der Geschäftsführung und nur einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Kredits in nomineller Höhe sowie auf die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen. Fremdkapitalgeber werden also weder am Vermögenszuwachs noch an den Gewinnen bzw. Verlusten des Unternehmens beteiligt. Die Fremdfinanzierung kann nach verschiedenen Aspekten unterschieden werden:

  • Herkunft des Kapitals (z. B. Banken, Lieferanten, Kunden, öffentliche Hand),

  • rechtliche Sicherung (schuldrechtliche, sachenrechtliche Sicherung),

  • Dauer der Überlassung (kurz-, langfristige Finanzierung) sowie

  • Gegenstand der Übertragung (z. B. Sachkredite, Geldkredite).

Die wesentliche Abgrenzung erfolgt nach der Dauer der Überlassung.

I. Kurzfristige Fremdfinanzierung

Bei der kurzfristigen Finanzierung ist grundsätzlich zwischen folgenden Formen zu unterscheiden:

  • Finanzierung durch Lieferanten,

  • Anzahlungen von Kunden und

  • Aufnahme kurzfristiger Bankkredite

Der Lieferantenkredit ist ein Mittel der Absatzförderung. Er ist besonders bequem, da er ohne Formalitäten und ohne Vereinbarung eines Zinses ...