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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 1

Fall Michael und Frederike Kral – Aufgabe aus der Einkommensteuer

Betriebsverpachtung, Veräußerung GmbH-Anteil, Einkünfte aus selbständiger Arbeit

von Dipl.-Betriebswirt Udo Cremer, Steuerberater, Aldenhoven

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I. Sachverhalt

Tz. 1

Michael (M) und Frederike (F) Kral, beide 1960 geboren, sind seit fünf Jahren miteinander verheiratet. Die Ehe blieb bis zum heutigen Tag kinderlos. Viktoria Kral (V), 1935 geboren und die Mutter von Michael, ist seit Mai 2001 verwitwet. Alle leben in Frankfurt am Main.

Tz. 2

V hatte seit den siebziger Jahren in der Innenstadt von Frankfurt in einem ihr gehörenden kleineren Gebäude (Baujahr 1922) eine Bäckerei mit Cafe betrieben. V ermittelte von Anfang an ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung. In diesem Zusammenhang wird auf das Anlagenverzeichnis per in Anlage 1 (siehe S. 4) verwiesen. Das Gebäude wurde zutreffend mit 8 000 € jährlich linear abgeschrieben. Zum übernahm M aufgrund einer privatschriftlichen Vereinbarung (Anlage 2, siehe S. 4) die Bäckerei mit Cafe. In der Buchführung führte er die Mitte der neunziger Jahre von V unter Inanspruchnahme von Vorsteuer angeschafften, bei V bereits vollständig abgeschriebenen Betriebsmittel mit einem Erinnerungswert fort. Im Zeitpunkt der Übereignung hatten die übertragenen Betriebsmittel noch einen Wert von ...