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StuB 18/2005 S. 810

Ansparrücklage eines Existenzgründers für die „voraussichtliche” Anschaffung der wesentlichen Betriebsgrundlagen

(1) Der auch im Rahmen einer Existenzgründung nach § 7g Abs. 7 EStG entsprechend anwendbare § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG setzt gem. (BFH/NV 2005 S. 846) voraus, dass ein Wirtschaftsgut in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr „voraussichtlich” angeschafft oder hergestellt wird. Dabei erfordert das Tatbestandsmerkmal „voraussichtlich” eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Stpfl., welche bei Stpfl., die den Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermitteln, aus der Sicht des jeweiligenS. 811Bilanzstichtags und bei Stpfl., die – wie im Streitfall – ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG berechnen, aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraums zu treffen ist (, BStBl 2004 II S. 184 = StuB 2003 S. 127). Hieraus folgt, dass die „voraussichtliche” Investition hinreichend konkretisiert sein muss. Ob dies ...