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StuB Nr. 18 vom Seite 805

Sonderbetriebsvermögen II bei Grundstücksvermietung und Rückpacht

– Anmerkungen zum  –

von Richter am BFH Prof. Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet, München
Die Kernthesen:
  • Die Existenz von Sonderbetriebsvermögen I und II beruht auf der besonderen Struktur der Mitunternehmerschaft; beim Einzelunternehmer und bei der verselbständigten Körperschaft kann es naturgemäß kein Sonderbetriebsvermögen geben.

  • Auch bei Sonderbetriebsvermögen hat der allgemeine Veranlassungsbegriff zu gelten; das Kriterium der „wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit” hat im Rahmen dieser Beurteilung nur indizielle Bedeutung.

  • Die Verwendung eines Wirtschaftsguts zur Sicherung bewirkt in der Regel nicht den Verlust des wirtschaftlichen Eigentums, ebenso wenig wie diese Verwendung zur Begründung von Betriebsvermögen führt.

I. Einleitung

In der Entscheidung geht es um die Qualifikation eines Grundstücks als Sonderbetriebsvermögen II und damit um die Behandlung der aus der Grundstücksvermietung erzielten Erträge als gewerbliche Einkünfte.

II. Sachverhalt

Die Klägerin, eine OHG, betreibt seit 1992 eine Tankstelle nebst Waschanlage auf einem Grundstück. Dieses Grundstück hatten ihre Gesellschafter, die Beigeladenen zu 1. und 2., im Jahr 1991 gemeinsam mit dem Ziel erworben, dort ein Autohaus oder eine Tankstelle zu führen. Sie überließen das Grundstück mit einem als Mietvertrag bez...