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StuB Nr. 18 vom Seite 799

Überblick über das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften

von Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin

I. Vorbemerkungen

In Zeiten leerer Kassen sind die öffentlichen Hände zunehmend gezwungen, neue Wege bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßenbau, Bau bzw. Sanierung von Schulen und Universitäten) zu gehen. Eine Möglichkeit stellen die in anderen europäischen Staaten bereits verbreiteten Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) dar. Dabei werden die bislang in ausschließlich staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen zukünftig über eine Kooperation zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Hand erbracht. Um die Rahmenbedingungen für ÖPP in Deutschland zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag am das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften verabschiedet. Dieses sieht u. a. auch zwei steuerliche Änderungen vor, die nachfolgend erläutert werden.

II. Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Bei einigen ÖPP-Projekten werden von der öffentlichen Hand Grundstücke auf die privaten Auftragnehmer übertragen, welche diese dann entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen herrichten und der öffentlichen Hand zur Nutzung über...