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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 6

Einlage in ein Betriebsvermögen innerhalb von drei Jahren nach der Entnahme

Ermittlung des Einlagewerts und der AfA-Bemessungsgrundlage

Julia Hermann

Bei einer Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen und Wiedereinlage innerhalb von drei Jahren bemisst sich der Einlagewert höchstens nach dem Teilwert, der bei der Entnahme angesetzt worden ist. Zur Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage hingegen ist der Einlagewert um die Abschreibungen zu kürzen, die auf den Zeitraum bis zum Beginn der betrieblichen Nutzung des Wirtschaftsguts entfallen. Dies hat der BFH aktuell entschieden.

Der Streitfall

Der Kläger betrieb einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, wozu auch ein selbstgenutztes Wohngrundstück gehörte. Nachdem für die eigengenutzte Betriebsleiterwohnung eine Zeit lang die Nutzungswertbesteuerung durchgeführt wurde, beantragte der Kläger die Abwahl der Nutzungswertbesteuerung. Damit gilt die Wohnung kraft gesetzlicher Regelung als entnommen. Schon wenige Monate nach dem Entnahmezeitpunkt begann der Kläger allerdings mit dem Umbau einiger Räume für Zwecke des Betriebs eines Cafés. Den nunmehr zum gewerblichen Betriebsvermögen gehörende Teil der Wohnung setzte der Kläger mit dem anteiligen Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen an. Für die ...