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NWB Nr. 39 vom Seite 3281 Fach 2 Seite 8843

Erlass eines neuen Haftungsbescheids

Anmerkungen zu BFH-Entscheidungen v. 5. 10. 2004 - VII R 18/03 und VII R 77/03

Dr. Alois Th. Nacke

Hebt die Finanzbehörde während eines finanzgerichtlichen Verfahrens den angefochtenen Haftungsbescheid unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Haftungsbescheids auf, ist der neue Haftungsbescheid noch innerhalb der Festsetzungsfrist ergangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Haftungsbescheid zunächst aufgehoben und später ein erneuter Haftungsbescheid erlassen wird.

BFH ▶ Urteil v. - VII R 18/03, BStBl 2005 II S. 323. DokIDNWB VAAAB-44846. Rechtsgrundlage§ 171 Abs. 3a Satz 1 AO. Vorinstanz (U) NWB XAAAB-07451, EFG 2003 S. 666.

BFH ▶ Urteil v. - VII R 77/03, BStBl 2005 II S. 122. DokIDNWB YAAAB-41209. Rechtsgrundlage§ 171 Abs. 3a Satz 1 und 3 AO. Vorinstanz NWB XAAAB-11037, EFG 2003 S. 1442.

I. Sachverhalt

1. Gleichzeitiger Erlass eines neuen Haftungsbescheids

Im Urteil VII R 18/03 hat der BFH entschieden, dass eine Festsetzungsverjährung nicht eintritt, wenn das Finanzamt im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid nach regulärem Ablauf der Verjährungsfrist diesen aufhebt und einen neuen Haftungsbescheid gleichzeitig erlässt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger und Geschäftsführer einer GmbH wurde wegen rückständiger Umsatzsteuer gem. § 191 i. V. mit §§ 69, 34 AO mit Haftungsbescheid (Haftungsbescheid I) in Anspruch genommen. Nach erfolg...