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Fördermittelberatung keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung für Steuerberater
Die Beratung über Fördermittel der öffentlichen Hand ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. von Art. 1 § 1 RBerG ().
In der Vergangenheit haben Rechtsanwälte desöfteren Steuerberater abgemahnt, die Fördermittelberatungen bewarben und durchführten. Nach diesem Urteil ist die Fördermittelberatung für Steuerberater auch nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubt.