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StuB 24/2003 S. 1147

Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters vor Zahlung der Abfindung

Die Satzung einer GmbH kann anordnen, dass ein kündigender Gesellschafter auch schon vor Zahlung seiner Abfindung endgültig aus der Gesellschaft ausscheidet (§§ 15 Abs. 3, 30, 34 Abs. 3 GmbHG; ).▶VT 1227/03