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Einkommen-/Lohnsteuer | Werbungskostenabzug im Rahmen einer vom Arbeitsamt unterstützten Berufsausbildung
(1) Aufwendungen für eine erstmalige, vom Arbeitsamt unterstützte Berufsausbildung zur Bürokauffrau können Werbungskosten sein, soweit sie die Kostenerstattungen nach § 45 AFG (jetzt §§ 79, 81 SGB III) übersteigen. (2) Das Unterhaltsgeld i. S. des § 44 AFG (jetzt §§ 77, 153 SGB III) ist demgegenüber nicht nach § 3c EStG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung aus dem , BStBl II S. 507; Bezug: § 3c, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶VT 1221/03
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist Folge der geänderten Rechtsprechung des BFH bezüglich des Abzugs von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen. Danach reicht es für den Abzug von Werbungskosten aus, dass ein hinreichend klarer Zusammenhang mit späteren (steuerpflichti...