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StuB 24/2003 S. 1130

Entnahme eines bisher betrieblich genutzten Grundstücks zur Bebauung für private Wohnzwecke

(1) Wird ein bisher im Rahmen eines von einem Winzerehepaar mit ihrem Sohn geführten Betriebs zum Sonderbetriebsvermögen der Eltern gehörendes Grundstück für private Wohnzwecke des Sohnes bebaut, so wird es gem. (BFH/NV 2003 S. 1407) mit der Bebauung entnommen. (2) Der Entnahmegewinn ist nicht nach § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a. F. steuerfrei, weil die errichtete Wohnung weder von den Eigentümern des Grundstücks noch von Altenteilern bewohnt wird. (3) Der Entnahmetatbestand ist unabhängig davon erfüllt, ob der Stpfl. bei der Änderung der Nutzung eines Grundstücks eine im Großen und Ganzen zutreffende Vorstellung über die damit verbundene Gewinnauswirkung hat (Bezug: § 4 Abs. 1, § 13, § 52 Abs. 15 EStG).▶VT 1209/03