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BFH 14.10.2004 VI R 82/02, StuB 23/2004 S. 1078

Einkommen-/Lohnsteuer | Anforderungen an die Räumlichkeiten bei doppelter Haushaltsführung

Unterhält ein unverheirateter Arbeitnehmer am Ort des Lebensmittelpunkts seinen Haupthausstand, so kommt es für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nicht darauf an, ob die ihm dort zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).▶VT 881/04

Praxishinweise: Ein „eigener” Hausstand kann grundsätzlich nicht von der Art der Wohnverhältnisse abhängig gemacht werden. Die Nutzung von Räumen aus eigenem oder abgeleitetem Recht (auch eine gleichberechtigte Mitbenutzung von Räumen) ist nach Ansicht des BFH ausreichend und es muss sich nicht um die alleinige Nutzung einer abgeschlossenen Wohnung handeln. Die Größe, Ausstattung und Häufigkeit der Nutzung stellen aber gegenüber der Wohnung am ...