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Überversorgung durch Pensionszusage
Es besteht gem. rkr. (EFG 2004 S. 1400) keine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass Korrekturen bei Pensionsrückstellungen wegen einer sog. Überversorgung nur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG außerhalb der Steuerbilanz vorgenommen werden können. Aussetzung der Vollziehung ist daher insoweit bei Gefährdung des Steueraufkommens nur gegen Sicherheitsleistung zu gewähren (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 873/04