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StuB 23/2004 S. 1068

Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage

(1) Die Sammelbuchung einer Ansparrücklage ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 71/04, EFG 2004 S. 1441) unschädlich, wenn in dem gleichzeitig erstellten Jahresabschluss die einzelnen Posten der Ansparrücklage gesondert ausgewiesen werden. (2) Die Funktion eines Wirtschaftsguts lässt sich aus der Bezeichnung „Baumaschine” nicht herleiten. Dagegen kann die Bezeichnung „Bagger” genügen (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG).▶VT 867/04

Praxishinweise: (1) Voraussetzung für die Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG ist u. a., dass das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich angeschafft oder hergestellt wird. Für die hinreichende Konkretisierung der ge-S. 1069planten Investition ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahres der Rücklagenbildung eine Prognoseentscheidung über das künftige Investionsver...BStBl I S. 337