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Wertberichtigung von Forderungen
Der Wertberichtigung von Forderungen steht nicht entgegen, dass sie nach dem Tage der Bilanzerstellung (teilweise) erfüllt worden sind und der Gläubiger den Schuldner weiterhin beliefert hat (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3, Nr. 2 Satz 2 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4, § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 HGB).▶VT 1161/03
▶Praxishinweise: Die Entscheidung betraf einen Fall, bei dem die Kl. Einzelwertberichtigungen (nicht Pauschalwertberichtigungen) für Forderungen vorgenommen hatte, deren Zahlungsziel (zwei Monate) der ausländische Schuldner bis zum Bilanzstichtag bereits um zwei Monate überschritten hatte und deren Zahlung bis zur Bilanzerstellung noch nicht eingegangen bzw. anvisiert worden waren. Der BFH hat diese Bewertungsmethode dem Gr...