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Aussetzung der Vollziehung wegen Steuerabzugsverfahrens bei beschränkt Stpfl.
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens gem. § 50a Abs. 4 und 5 EStG mit Art. 49 und 50 EG (vgl. , BFH/NV 2004 S. 1171 = StuB 2004 S. 701; vom - I B 44/04, BFH/NV 2004 S. 1339 = StuB 2004 S. 701). Mit wird bekannt gegeben, dass in den Fällen, in denen der Vergütungsschuldner für Einkünfte, die dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG unterliegen bzw. Steueranmeldungen gem. § 73e EStDV abgegeben hat und in denen Haftungsbescheide nach § 50a Abs. 5 EStG ergangen sind, weil der Vergütungsschuldner den Steuerabzug von diesen Einkünften nicht oder nicht in voller Höhe vorgenommen hat, auf Antrag des Vergütungsschuldners in Einspruchsverfahren die Vollziehung ausgesetzt werden kann. Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung ist, dass der Vergütungsgläubiger in einem EU-...